Unternehmenskodex der Studio2B GmbH
Stand 01.05.2026
Über den Unternehmenskodex:
Am 22. Juni 2017 wurde erstmals ein Ethikkodex in der Unternehmensfamilie von SWiM Bildung eingeführt. Mit der Entstehung des Betriebsrats von der Studio2B GmbH im Jahr 2023 wurde der Ethikkodex abgeschafft. Mit der Abschaffung des Betriebsrats 2024 wurde eine Mitarbeitendenvertretung (MAV) gegründet, die den ursprünglichen Ethikkodex überarbeitet und zum Unternehmenskodex ausgestaltet hat. Dieser wurde mit allen Mitarbeitenden (MA) und der Geschäftsführung (GF) besprochen und am 01.05.2026 wieder eingeführt. In seiner aktuellen Form bezieht sich der Kodex nur noch auf die Studio2B GmbH.
Der Unternehmenskodex ist ein von Studio2B-MA initiiertes Mittel mit dem Ziel, eine lebendige, wertschätzende Diskussion über die gemeinsame Wertebasis aufrechtzuerhalten, sodass die Studio2B GmbH ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden kann. Die GF unterstützt dieses Ziel aktiv.
Wir sind überzeugt, dass für die Führung eines jeden modernen Unternehmens ein solcher Kodex notwendig ist. Wir wollen Standards im Hinblick auf den Umgang mit MA, die Unternehmenskultur und der ökologischen Nachhaltigkeit implementieren, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Um dies zu gewährleisten, wird der Unternehmenskodex laufend verbessert. Alle MA sind dazu angehalten, der MAV Vorschläge zu übermitteln.
Über die MAV
Die MAV gilt ab einem Mitglied als arbeitsfähig und besteht aus maximal drei gewählten Mitgliedern. Der Wahlturnus beträgt ein Jahr. Bei der Aufstellung von bis zu drei Kandidat*innen gelten diese automatisch als gewählt. Wenn sich mehr als drei Kandidat*innen aufstellen lassen, wird eine Wahl durchgeführt, bei welcher jede*r MA drei Stimmen besitzt.
Die gewählten Mitarbeitenden-Vertreter*innen verstehen sich als Interessensvertreter*innen aller MA. Sie stehen den MA als Ansprechpersonen für alle Belange rund um die Arbeit bei der Studio2B GmbH zur Verfügung und nehmen Vorschläge für den Unternehmenskodex entgegen, um sie zu diskutieren und ggf. den Unternehmenskodex anzupassen.
Der Unternehmenskodex darf ausschließlich von der MAV in Zusammenarbeit mit allen (interessierten) MA und abschließender Abstimmung mit der GF geändert werden. Verstöße gegen den Unternehmenskodex können jedem Mitglied der MAV gemeldet werden.
Vorwort:
Die MA stehen für uns an erster Stelle. Gemeinsam versuchen wir die Welt ein Stückchen besser zu machen, indem wir jungen Menschen helfen ihren Ausbildungsberuf oder ein duales Studium zu finden. Bei all unseren Bemühungen gewährleisten wir Chancengleichheit, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Beeinträchtigungen, ethnischer Zugehörigkeit oder dem Herkunftsland eines Menschen.
Damit dies langfristig möglich ist, ist es unerlässlich profitabel zu arbeiten. Daher enthält der Unternehmenskodex nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten aller MA.
Kommunikation intern & extern:
- Wir verpflichten uns zu gendergerechter Sprache in der formellen Unternehmenskommunikation nach innen und außen und nutzen dafür unseren Tonality Guide als Grundlage. Wir bemühen uns auch in informeller Kommunikation um gendergerechte Sprache.
- Bei Abwesenheiten richten wir Auto-Responder per E-Mail ein, damit Kolleg*innen sowie Externe die Abwesenheiten einplanen und entsprechend reagieren können. Dies gilt, soweit machbar, auch für Krankheitsfälle.
- Urlaubs- sowie Krankheitstage dienen der Erholung der MA. Von einer betrieblich bedingten Kontaktaufnahme während dieser Zeiten ist daher abzusehen.
- Bei (Video-)Telefonaten wird eine angemessene Sprachqualität in Gesprächen gewährleistet (z.B. durch Nutzung eines Headsets), um durchgängig eine Kommunikation in beide Richtungen zu ermöglichen.
- Sprachnachrichten werden im geschäftlichen Kontext nicht verwendet. Spontane Anrufe bei Kolleg*innen sind die Ausnahme und situationsabhängig. In der Regel werden Anrufe schriftlich angekündigt.
- Es finden regelmäßig Feedbackgespräche statt, die je nach Bedarf und Betriebszugehörigkeit in ihrer Regelmäßigkeit variieren können.
- Das P&C-Team führt 2x jährlich MA-Umfragen durch, deren Ergebnisse genutzt werden, um evtl. Probleme möglichst frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können. Die MAV erhält vollen Einblick in die Umfragen und Auswertungen. Die Auswertungen werden allen MA präsentiert.
- In jedem Team findet wöchentlich ein Jour Fixe statt.
- Neuigkeiten aus der Leitungsrunde werden in den Jour Fixes verkündet.
Arbeitsverhältnis & Gehalt:
- Wir haben das Ziel alle MA nach der Probezeit zu übernehmen und arbeiten gemeinsam aktiv daran, dieses Ziel zu erreichen. Von Beginn an wird eine unbefristete Festanstellung angestrebt.
- Alle MA werden am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Dies geschieht im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten durch Erhöhungen des Gehalts, der Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Gehalt, der Aufstockung von Urlaubstagen und/oder Bonuszahlungen.
- Es gibt bei uns keine unbezahlten Praktika. Für Vollzeitpraktika, die gesetzlich vom Mindestlohn ausgenommen sind, zahlen wir mindestens 556,- Euro monatlich. Diese Regelung gilt nicht für Schülerpraktikant*innen, die auf dem Niveau eines Minijobs arbeiten. Wir bieten Schülerpraktika an, die jedoch nur entlohnt werden, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
- Wir ersetzen keine Teil- oder Vollzeitstellen durch mehrere Midi- oder Minijobs. Eine Ausnahme kann nur auf ausdrücklichen Wunsch des/der MA gemacht werden.
- Einmal pro Jahr wird allen MA die finanzielle Situation des Unternehmens präsentiert. In den monatlich stattfindenden Townhalls wird zudem regelmäßig über Neuigkeiten oder Besonderheiten informiert, z. B. Quartalsabschlüsse, Personalupdates oder unerwartete finanzielle Probleme und Situationen.
Arbeitszeiten & Urlaub
- Überstunden sind nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
- Die Arbeitszeit ist grundsätzlich als Gleitzeit ausgelegt und wird teamintern nach Bedarf festgelegt. Dabei nehmen wir größtmögliche Rücksicht auf eine gute Vereinbarkeit mit dem Privatleben aller und versuchen allen MA die Möglichkeit zu geben, auf Wunsch mobil zu arbeiten. Für in Berlin wohnhafte MA gilt die Regel, an mindestens einem Tag pro Woche im Büro zu arbeiten, um den Austausch und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Dieser wird teamintern festgelegt.
- Alle MA mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 5 Arbeitstagen pro Woche erhalten mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr.
- Zusätzlich zum regulären Urlaub finden vom 24.12. – 31.12. (jeweils einschließlich) Betriebsferien statt.
- Kindkrankmeldungen müssen – ebenso wie eigene Krankmeldungen – erst ab dem dritten Tag durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Kindkrankmeldungen mit einer Dauer von bis zu zwei Tagen werden vollständig bezahlt. Diese Regelung gilt nur für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Arbeitsbedingungen & Miteinander:
- Wir gewährleisten Arbeit in wechselnden Körperhaltungen durch verschiedene Sitz- und Steharbeitsplätze im Büro.
- Wir schaffen Optionen zum ruhigen, konzentrierten und kreativen Arbeiten sowie zum Austausch.
- Wir leben eine angenehme Atmosphäre, pflegen eine Vertrauens- sowie offene Feedback- und Kritikkultur und legen Wert auf kurze Kommunikationswege. Dies ist uns auch in der Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartner*innen und Honorarkräften wichtig.
- Fehler sind erlaubt. Wir helfen uns bei Herausforderungen kurzfristig und feiern Erfolge gemeinsam.
- Wir ermutigen alle MA dazu, sich weiterzubilden. Fortbildungen können in Absprache mit der Teamleitung und entsprechend des im Team bestehenden Budgets für Fortbildungen beantragt werden. Die Fortbildungen müssen einen direkten Bezug zu den eigenen Tätigkeiten bei der Studio2B GmbH haben.
- Es gibt regelmäßige Teamtreffen und Teambuilding-Maßnahmen. Jedes Team kann bis zu zwei Teamtage pro Jahr organisieren. Diese Teamtage zählen als Arbeitszeit. Überschreitet die Fahrtzeit zum Teamevent die reguläre Fahrtzeit ins Büro, so kann die Streckendifferenz ebenfalls als Arbeitszeit angesetzt werden.
- Während der regulären Arbeitszeit im Büro stehen Getränke und Snacks auf Firmenkosten zur Verfügung. Die Hauptversorgung ist durch die MA selbst sicherzustellen. Essen gehen/bestellen auf Firmenkosten ist die Ausnahme, nicht die Regel, und muss von der Teamleitungsebene (oder höher) entschieden werden.
Soziale Verantwortung & Ökologische Nachhaltigkeit:
- Wir verwenden keine Darstellungen von Produkten oder Dienstleistungen, die für Minderjährige nicht legal käuflich zu erwerben oder zugänglich sind. Ausgenommen hiervon sind Darstellungen im Auftrag von staatlichen Organisationen.
- Wir begrüßen es, wenn sich MA gesellschaftlich oder sozial engagieren. Sollte die Ausübung eines Engagements mit den Arbeitszeiten kollidieren, steht jedem/jeder MA ein jährliches Zeitkontingent von max. 6 h zur Verfügung, was er/sie in Absprache mit der Teamleitung dafür verwenden kann.
- Wir nutzen Strom aus nachhaltigen Quellen.
- Wir achten auf Effizienz beim Heizen und beim Stromverbrauch und gewährleisten eine angemessene Raumtemperatur.
- Wir achten darauf, möglichst wenig zu drucken. Für interne Dokumente verwenden wir Recyclingpapier, für externe Schreiben achten wir auf eine angemessene Papierqualität.
- Wir verwenden waschbare Handtücher statt Papierhandtücher.
- Wir trennen unseren Müll.
- Wir nutzen möglichst naturschonende Reinigungsprodukte.
- Bei Dienstreisen ziehen wir die Bahn dem Flugzeug vor. Finanzielle Gründe sind dabei nicht ausschlaggebend. Sind Flüge unvermeidbar, kompensieren wir diese (z. B. über atmosfair oder andere seriöse Anbieter).
- Wir versenden möglichst CO2-neutral.